2. Standesamtliche Trauung
In Deutschland können Sie nicht spontan heiraten. Vielmehr müssen die Verlobten ihre Eheschließung anmelden – auch dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen. Informationen dazu erhalten Sie unter "Anmeldung der Eheschließung – Allgemeines (LL)".
Eine standesamtliche Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden (Verlobten) vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärung kann nur persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten abgegeben werden. Sie darf keine Bedingung oder Zeitbestimmung enthalten.
Wenn die Ehegatten es wünschen, können Trauzeugen bei der Eheschließung anwesend sein – vorgeschrieben ist dies nicht. Neben den Ehegatten und gegebenenfalls den Trauzeugen können auch weitere Personen (z.B. Verwandte und Freunde) teilnehmen.
Der Standesbeamte nimmt die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vor. Üblicherweise hält er eine kleine Ansprache.
Klären Sie rechtzeitig mit Ihrem Standesbeamten, der die Trauung vornehmen wird, ob sich Ihre Vorstellungen von Ihrer standesamtlichen Trauung realisieren lassen.
Die Eheschließung wird im Beisein der Ehegatten beurkundet (Eintragung in das Heiratsbuch). Wird die Ehe vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen, wird ein Familienbuch angelegt. Wurde die Ehe rechtswirksam im Ausland geschlossen, kann auf Antrag ein Familienbuch angelegt werden. Näheres finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen.
Nicht nur direkt nach der Heirat, sondern auch noch später kann es vorkommen, dass Sie oder andere Personen einen Nachweis über Ihre Eheschließung benötigen. Nach der standesamtlichen Trauung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Eheschließung und können auch gleich weitere Urkunden (z.B. Heiratsurkunde) in der von Ihnen benötigten Anzahl mitnehmen.
Wenn Sie erst später eine Heiratsurkunde benötigen, können Sie oder berechtigte Personen die Ausstellung jederzeit beantragen (Anforderung einer Heiratsurkunde).